Sachkundenachweis 20/40 für Hunde
Seit dem 18. Dezember 2002 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Danach ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben.
Bei uns können Sie den Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) für große Hunde erhalten.
Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und / oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Und so funktioniert es:
Sie vereinbaren mit uns einen Termin an dem Sie von den 64 amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen von uns 4 (vier) nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen vorgelegt bekommen, die Sie ausfüllen. Wir überprüfen Ihre Antworten und werten sie aus. Anschließend bespricht Herr Hagerodt mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führt ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen.
Die entsprechenden Fragebögen zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung sowie einen Lösungsbogen finden Sie am Ende dieser Seite.
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden.
Weitere Informationen bekommen Sie direkt in der Praxis.